Melilla (Spanien), 15.01.2015 – Am Grenzzaun von Melilla sollen in Zukunft Flüchtlinge schnell, unbürokratisch und ohne Prüfung der Gründe ihrer Flucht wieder nach Marokko gebracht werden. Obwohl diese Praxis von Menschenrechtlern kritisiert wird, soll sie jetzt vom spanischen Senat gesetzlich abgesichert werden. Das Handelsblatt berichtet, dass Flüchtlinge mit sichtbaren Schnittwunden oder Prellungen durch das Überwinden der Grenze keine Seltenheit in Melilla seien. Die Verletzten würden nicht behandelt, sondern abgeschoben, wie der Deutschlandfunk berichtet.
Der spanische Innenminister Jorge Fernández reagierte auf Kritik mit den Worten: „Mit großer Freude werden wir den Bitten Europas nachkommen. Wenn uns jemand verspricht, diese Leute würdig zu behandeln, sie versorgt, ihnen Arbeit gibt, soll er uns seine Adresse geben. Wir werden ihm diese Menschen so schnell wie möglich schicken.“
Eine Sprecherin von Amnesty International, MarÃa Serrano, äußerte sich gegenüber dem Deutschlandfunk: „Der Senat wird das Gesetz sicher durchwinken. Aber früher oder später wird es gekippt werden - vom spanischen Verfassungsgericht, der EU-Kommission oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Es widerspricht ja ganz offensichtlich dem Völkerrecht, der spanischen Verfassung und den EU-Abkommen zur Einwanderung und dem Asylrecht. Damit will man eine illegale Praxis legalisieren.“ Amnesty International sieht in dem Gesetz einen Verstoß gegen den Grundsatz der Nicht-Zurückweisung und gegen das Verbot von Kollektivausweisungen.
Themenverwandte Artikel[Bearbeiten]
Portal:Spanien
Melilla: Sechs Einwanderer wurden erschossen (07.10.2005)
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Quellen[Bearbeiten]
deutschlandfunk.de: „Illegales Vorgehen gegen Flüchtlinge?“ (02.01.2015)
deutschlandfunk.de: „Rupert Neudeck im Gespräch mit Christoph Heinemann“ (02.01.2015)
orf.at: „Neuer Massenansturm auf spanische Exklave Melilla“ (09.01.2015)
handelsblatt.com: „Das schwierige Leben der Flüchtlinge in Melilla“ (25.12.2014)
Amnesty International: „Gesetzentwurf gefährdet Menschenrechte“ (31.10.2014)
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